SMI bewilligt Corona-Soforthilfe für Mitgliedsvereine des LSB Sachsen
Liebe Sportfreund*innen,
wir möchten Sie informieren, dass wir heute endlich mit dem Förderprogramm „Corona-Soforthilfe für Sportvereine“ 2021 „online“ gehen konnten. Sie finden die aktuellen FAQ und Dokumente zur Beantragung auf unserer Homepage unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe. Als Ansprechpartner im LSB den Vereinen Frank Schuster und Christian Schricker zur Verfügung.
Im Folgenden ein abgestimmter Text, der gern zur Veröffentlichungen genutzt werden kann:
Corona-Soforthilfe für Sportvereine 2021 kann beantragt werden
Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen (LSB), die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat nunmehr eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann.
Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Homepage (www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe) die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.
Wir selbst haben die Meldung auf der Homepage und in den sozialen Medien veröffentlicht.
Viele Grüße
Christian Schricker
Landessportbund Sachsen
Vereinsberater
Tel. +49 . 341 . 2163183
Fax +49 . 341 . 2163185