Hinweise zum Umgang mit Gebührenbescheiden zum Transparenzregister

Transparenzregister: Vereine sollen zahlen

Im Jahr 2017 wurde ein sogenanntes Transparenzregister erstellt, das zur Bekämpfung der Geldwäsche dienen soll. Darin erfasst werden alle Gesellschaften, Unternehmen, Vereine und Stiftungen.

Seit diesem Jahr werden zunehmend Gebührenbescheide für die Führung in diesem Transparenzregister (2018-2020) versandt. Nach einer Beschwerde des DOSB können sich gemeinnützige Vereine von diesen Gebühren befreien lassen. Dafür ist es jedoch notwendig, einen schriftlichen Antrag zu stellen, der auf der Homepages der Bundesanzeiger Verlag GmbH zu finden ist. Alle Details zu diesem Thema findet ihr in beigefügtem Merkblatt.

Merkblatt_Umgang mit dem Transparenzregister

M. Götze, SRB-Geschäftsführerin

 

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