Corona-Bewilligungsfonds ab sofort freigegeben

Richtlinie Sportförderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gab gestern 20 Mio. Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Existenz- und Liquiditätssicherung im Sport frei. Das ermöglicht die schnelle Hilfe für Sportvereine, ausgegliederten Spielbetriebsabteilungen sowie Sport- und Sportleiterschulen. Die finanziellen Hilfen werden gemäß der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen“ gewährt. Die Richtlinie tritt am 22.04.2020 in Kraft. Einen kurzen Überblick zu den aufgeführten Hilfen der Richtlinie erhalten Sie im Folgenden.

10 Millionen der bewilligten Mittel sind für die im Landessportbundes organisierten Sportvereine vorgesehen. Diesen werden Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro zur Existenzsicherung gewährt. Der Zuschuss kann von Vereinen beantragt werden, welche zum 15. März 2020 ordentliche Mitglieder des Landessportbundes waren und in geeigneter Weise nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten in Folge der Maßnahmen zum Infektionsschutz der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Zuwendungsvoraussetzungen werden anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft.

Der Zuschuss kann beim Landessportbund Sachsen beantragt werden (PF 100 952 04009, Leipzig; E-Mail: soforthilfe@sport-fuer-sachsen.de).

Die weiteren 10 Millionen sind als zinslose Darlehen für durch die Corona-Pandemie betroffene Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen, sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen vorgesehen. Sofern diese nicht schon vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten geraten sind, können sie in Abhängigkeit vom Liquiditätsbedarf ein Darlehen von bis zu 500.000 Euro erhalten. Dieses ist mit einer Laufzeit von zehn Jahren versehen, wovon die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. Die Richtlinie sieht bei Tilgung von 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages, innerhalb von fünf Jahren, auch die Möglichkeit auf Grundlage einer Einzelfallentscheidung einen teilweisen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen vor.

Der Antrag für das Darlehen ist bei der Sächsische Aufbaubank, Pirnaische Str. 9, 01069 Dresden einzureichen. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf www.sab.sachsen.de.

 Mit dieser Förderrichtlinie zeigt der Freistaat, dass auch in Zeiten der Krise der Sport einen hohen Stellenwert hat. Als Sportpolitiker und Vorsitzender des Landesfachausschusses Sport der Sächsischen Union ist es mir wichtig, dass diese Zuwendungen Sachsens zur Existenzsicherung unserer Sport-Vereine und Schulen möglich geworden sind.

In dieser besonderen Zeit wünsche Ich Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen. Sollten Sie Fragen zu der neuen Richtlinie haben, oder sonstige Anliegen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne stelle ich Ihnen die neue Richtlinie zur Prüfung der Zuwendungsbestimmungen in der Anlage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf-Dietrich Rost

Mitglied des Sächsischen Landtages

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