Aus gegebenem Anlass weise ich erneut auf nochfolgende Festlegung hin:
Wie bereits am 26. September 2015 veröffentlicht, hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass nachfolgende Landesmeisterschaften gemäß SpO § 4.4.5 (1) zu Sperrterminen erklärt werden:
* Straße Einzel/EZF/Bergfahren/Kriterium, Bahn, Cross und MTB CC.
Zu diesen Rennen dürfen Sportler mit einer sächsischen Lizenz kein anderes ausgeschriebenes Rennen gleicher Kategorie bestreiten.
Beispiel: Straßen- und Bahnrennen (Rennsport) - kein Start bei einem Einzelzeitfahren Straße, Kriterium, Bergfahren oder anderem Straßen-Einzel- bzw. Bahnrennen möglich.
Ausnahmen genehmigt auf Antrag die Bundesleitung, z. B. internationale Einsätze, Bundesligen, BDR-Sichtungen u. ä.
gez. Tschense
Präsident

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