Erweiterter Versicherungsschutz für Mitglieder unserer Vereine beschlossen!
Einzelunternehmungen sind gerade im Radsport weit verbreitet. Neben der Teilnahme an Wettkämpfen und den unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters oder Trainers veranstalteten Trainingseinheiten, gehen viele Radsportler ihrem Hobby auch alleine nach. Wöchentlich zwei bis drei Trainingseinheiten zusätzlich zum organisierten Vereinsbetrieb sind da keine Seltenheit. Wie im Artikel oben festgestellt, fielen diese Aktivitäten nicht unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages, so dass sich der Vorstand des SRB, auch nach vermehrten Anfragen, der Sache annahm und die Versicherungslücke mit der Privaten Tretradversicherung für Mitglieder seiner Vereine als Antrag an den 68. Bundestag in Delitzsch einbrachte.
Dort mehrheitlich durch die Delegierten bestätigt, konnte er zum 1. April 2016 mit der ARAG Sportversicherung abgeschlossen werden.

Aktuelle Starterliste - Ab sofort sind keine Änderungen/Nachmeldungen mehr möglich!
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